Feinstaubplakette

Feinstaubplaketten sind seit 2007 dazu da, schadstoffarme Fahrzeuge zu kennzeichnen. Ist ein Wagen mit so einer Plakette ausgestattet, ist es dem Fahrer erlaubt mit dem Auto in eine sog. Umweltzone zu fahren. Die Plakette gilt in der eingegrenzten Umweltzone als Nachweis für ein Fahrzeug mit geringem Schadstoffausstoß. Ziel des Ganzen war, eine Feinstaubreduktion in deutschen Städten und Kommunen.
Die Plaketten gibt es in den drei Farben: Rot, Gelb und Grün, die die “Schmutzigkeit” des Fahrzeugs signalisieren. Die Plaketten müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Am Zoneneingang zeigt eine Beschilderung an, mit welcher dieser Plaketten eine Fahrt in der Zone erlaubt ist. Wird man in der Umweltzone ohne gültige Plakette erwischt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Erworben können Umweltplaketten für einen maximalen Beitrag von sieben Euro bei den Zulassungsbehörden oder bei technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und Abgasuntersuchung-berechtigten Werkstätten. Beim Erwerb müssen, Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung vorgezeigt werden.

Euro-NCAP-Crashtest
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