Fernlicht

Das Fernlicht ist ein vorgeschriebener Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung und hat die Aufgabe die Fahrbahn vor dem Fahrzeug möglichst stark und weitreichend auszuleuchten. Anders als das Abblendlicht, welches nur einen kleinen Bereich vor dem Fahrzeug ausleuchtet, beträgt die Reichweite des Fernlichts mehrere hundert Meter. Es wird für gewöhnlich dazu verwendet, sehr dunkle Strecken ausreichend auszuleuchten, um dem Fahrer die nötige Sicht zu ermöglichen. Das Fernlicht kann aber auch dazu verwendet werden, dem Gegenverkehr durch ein kurzes Aufleuchten auf eine bestimmte Situation aufmerksam zu machen. Dieses kurze Aufleuchten ist auch als “Lichthupe” bekannt. Die Scheinwerfer leuchten sehr hell, und müssen bei nahenden Gegenverkehr unverzüglich ausgeschaltet werden, um diesen nicht zu blenden und das Unfallrisiko zu steigern.
Das Fernlicht wird über einen Hebel an der Lenkradeinrichtung aktiviert und deaktiviert. Bei eingeschalteten Zustand wird der Fahrer durch eine blaue Kontrollleuchte benachrichtigt. Es gibt unterschiedliche Scheinwerfertechniken für den Einsatz von Abblend- und Fernlicht. Üblicherweise werden Scheinwerfer von Halogenleuchten betrieben. Das Leuchtmittel verfügt über zwei Glühwendeln. Glüht eine dieser Wendeln, ist das Abblendlicht eingeschaltet. Für das Fernlicht müssen beide Wendeln glühen.
Moderne Fahrzeuge verfügen über Xenonlicht, bei dem das Abblendlicht über das Xenon Leuchtmittel erzeugt wird. Für das Fernlicht wird wieder eine zusätzliche Halogenbirne zugeschaltet. Bei neuen Bi-Xenonscheinwerfer, werden Abblend- und Fernlicht von Xenon Leuchtmittel erzeugt.

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