Hauptuntersuchung

Die wohl bekannteste TÜV-Kontrolle, ist die wiederkehrende Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen, welche die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellt. Sicherheitsmängel und Gefährdungen für den Straßenverkehr sollen dadurch vermieden werden. Die Hauptuntersuchung werden durch staatlich anerkannte Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, TÜV Nord, DEKRA durchgeführt.
Die Kontrollen unterliegen festen Kriterien. Die Hauptuntersuchungen gibt es seit dem 1. Dezember 1951. Bei der Untersuchung werden die Fahrzeuge, durch eine zerlegungsfreie Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs, auf Vorschriftmäßigkeit gemäß StVZO getestet. Dabei unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge der Untersuchungspflicht. Das Untersuchungsintervall für PKWs beträgt 36 Monate nach der Erstzulassung und anschließend alle 24 Monate. Bei LKWs über 3,5 Tonnen beispielsweise muss jedes Jahr eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Für die entstehenden Kosten und Einhaltung dieser Zeiten ist der Fahrzeughalter selbst verantwortlich. Fahrzeuge, die die Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel bestehen werden mit der bekannten Prüfplakette, auf der das Jahr und den Monat für die nächste Untersuchung steht, versehen. Zusätzlich erhalten Sie nach der bestanden Untersuchung eine Prüfbescheinigung und einem Stempel im Fahrzeugschein um die Kontrolle nachzuweisen.

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