Oldtimer

Als Oldtimer werden für gewöhnlich klassische Fahrzeuge bezeichnet, die älter als 30 Jahre sind. Der englische Begriff mutmaßt auf den ersten Blick, seine Wurzeln in England zu haben, doch wird der Begriff dort tatsächlich eigentlich so gut wie gar nicht verwendet. Die, im März 2007 in Kraft getretene § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), bezeichnet als Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Als andere Bezeichnung für solche Fahrzeuge, wird auch häufig der Begriff “Klassiker” verwendet. Damit werden alte Fahrzeuge mit einem hohen Sammlerwert bezeichnet. Fahrzeugliebhaber auf der ganzen Welt veranstalten regelmäßig Oldtimer-Treffen. zu Ehren dieser Kultfahrzeuge. Seien Motorräder, Busse, Traktoren oder Automobile, in jedem Bereich gibt es gut erhaltene oder aufwendig restaurierte Fahrzeuge mit einem hohen Wert.
In Deutschland gibt es extra Sonderkennzeichen für Oldtimer. Diese sind an einem H, das für “Historisches Fahrzeug” steht, am Ende des Kfz-Kennzeichen zu erkennen. Mit ihnen bekommen die Besitzer einige steuerliche Vergünstigungen.

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