Umweltzone

Um den immer größer werdenden Feinstaubbelastungen in den städtischen Ballungsräumen entgegenzuwirken, wurde 2006 von der Bundesregierung ein Gesetz erlassen, welches es den Städten und Kommunen erlaubt eine Umweltzone einzurichten.
Zugang zu diesen Umweltzonen haben infolge nur noch Kraftfahrzeuge, die mit einer für die Umweltzone zulässigen Fahrzeugplakette gekennzeichnet sind. Fahrzeuge werden infolge des Gesetzes, in insgesamt 4 Schadstoffgruppen eingeteilt. Alte Fahrzeuge mit einem Diesel- oder Ottomotor ohne geregelten Katalysator, gehören der Schadstoffgruppe 1 an und erhalten keine Umweltplakette. Bei den drei anderen Schadstoffgruppen werden Fahrzeugen je nach Höhe ihrer Partikelemissionen, entweder mit einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette gekennzeichnet. Ziel dieser Maßnahmen war eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.
Mittlerweile gibt es in elf Ländern in ganz Europa über 300 Umweltzonen, in Deutschland sind es 47 Städte die eine Umweltzone eingerichtet haben. Hannover und Köln waren 2008 die ersten deutschen Städte die so eine Zone eingeführt haben, während Hamburg beispielsweise bis heute noch keine Umweltzone hat.

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